AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Camping Halft GbR
genannt Campingplatz Happach folgende AGBs sind Vertragsbestandteil
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campingplatz Halft GbR | genannt Campingplatz Happach, Inhaber Martin und Johanna Halft, als Betreiber des Campingplatzes und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Bestätigung durch den Campingplatzinhaber.
2. Buchung
Reservierungen können nur noch über unser Buchungssystem (zu finden auf der Homepage www.campingplatz-happach.de „Jetzt buchen“) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatzinhaber zustande. Bei Gruppenbuchungen kommt es zu einer Anfrage, die durch den Campingplatzbetreiber frei gegeben werden muss. Erst danach erhält der Gast die Bestätigung. Buchungen haben erst dann Bestand, wenn die Gesamtsumme des Aufenthalts beglichen wurden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Ihre Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich erscheint (z.B.: Hochwasser, Dauerregen oder verpflichtende Änderungen durch die Corona-Schutzverordnung).
3. Anzahlung / Zahlung
Wie in Punkt 2. beschrieben, ist die Buchung nur gültig, wenn die Bezahlung der Gesamtsumme verrichten wurde. Diese Zahlung von 100% des Mietpreises ist verpflichtend, sie wird mit Buchungsabschluss fällig. Sollte die Anzahlung auch nach der Zahlungs-Erinnerung nicht erfolgen, wird der Platz vom Campingplatzbetreiber, wieder frei gegeben und die Buchung verfällt. Die Verbrauchsgüter werden weiterhin auf dem Campingplatz vor Ort bezahlt.
Ein Rücktritt des gebuchten Aufenthalts ist jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen, möglich.
Allerdings werden hierbei Stornierunggebühren fällig, die wie folgt gestaffelt sind:
- bis 14-Tage vor Antritt werden 20% Stonierungsgebühr (des Gesamtbetrages) berechnet.
- ab dem 13. Tag vor Anreise werden 50% der anfallenden Kosten, zu Lasten des Campingastes, in Rechnung gestellt.
- bei Absagen ab dem 5. Tag vor Anreisetag (z.b: Montag abgesagt für Freitag) werden die anfallenden Kosten -10% (der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung) berechnet, heißt 90% der Gesamtkosten des Aufenthalts werden fällig.
(siehe auch: Recht – Reservierung und Buchung – Deutscher Tourismusverband)
4. Kaution bei Campingfass
Bei Urlaubsantritt (Anmeldung) können wir eine Kaution in Höhe von 100,00 € erheben. Nach der Endabnahme des Campingfasses hat der Gast Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution. Bei unüblicher Verschmutzung, bei Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter die komplette Kaution einbehalten oder darüber hinaus eine Nachberechnung erstellen. Die Forderung ist in diesem Fall sofort fällig. Während des Aufenthaltes obliegt dem Gast die laufende Reinigung. Bei Abreise ist zu beachten, dass das Campingfass besenrein übergeben werden muss. Das schließt ein: Fegen des Fußbodens, Abziehen der Betten, Entleerung des Kühlschranks sowie die Entsorgung des Abfalls.
5. An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten (Mo-Do + Sa 15:00 bis 18:00 Uhr; Fr 15h – 20h) möglich. Es wird keine Ausnahme zu einer vorzeitigen Anreise gemacht, diese ist immer erst ab 15h möglich! Eine Abweichung der Anreisezeit bedarf einer telefonischen Absprache. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständigen sie uns bitte per Mail oder Telefon (AB). Erfolgt keine Benachrichtigung, können wir das Mietobjekt nur bis 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages für Sie freihalten und werden es dann entschädigungslos anderweitig vergeben. Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der komplette Mietpreis erhoben.
Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr (Stellplätze bis 12:30Uhr) in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Eine spätere Abreise muss der Vermieter genehmigen. Dies ist nur an einem Sonntag möglich, hierfür wird eine Tagesgebühr fällig. Eine „Spät-Abreise“ bedeutet, dass der Aufenthalt bis 17h gestattet ist!
Nutzung des Campingstandplatzes / Campingfasses
Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten (dritten) Personen. Es obliegt dem Gast selbst, den Inhaber des Campingplatzes auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.
6. Pflichten
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Beachtung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt (Hundekot- Beseitigung ist Pflicht)!
7. Hausrecht
Der Campingplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung oder im Interesse der anderen Campinggäste erforderlich scheint. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis den Platz nutzen.
8. Gruppen:
Gruppen sind auf dem Campingplatz Happach willkommen. Es werden aber keine Party-Gruppen geduldet. Die gegenseitige Rücksichtnahme mit allen anderen Gästen steht im Fokus, sowie der erholsame Aufenthalt dieser. Der Mindestaufenthalt einer Gruppe beträgt zwei Nächte. Alle eingebuchten Personen bezahlen diese Nächte, auch wenn sie eine andere Aufenthaltsdauer planen. Der Vertragspartner ist die Person, die die Buchung getätigt hat. Dieser ist verantwortlich für das Einhalten aller Regeln in Bezug auf diese Gruppe.
9. Platzzuweisung
Beim Aufstellen von Wohnwagen und Zelten folgen Sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals. Eigenmächtiges Umstellen und Platzwechsel ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Leinen, Zeltpflöcke oder anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnwagen, Zelten, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.
10. Tagesbesucher (der Gastcamper)
Tagesbesucher werden geduldet. Diese sind im Buchungslink anzukündigen (Auflistung im Kommentar-Feld).
Alle Tagesbesucher müssen sich vor Betreten des Campingparks in der Rezeption anmelden und die Tagesgebühr entrichten. Es dürfen nur angemeldete Personen den Campingplatz betreten und benutzen. Den Besuchern ist das Befahren des Campingplatzes, mit ihrem Fahrzeug, nicht gestattet.
11. Musik
Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt eine „Null-Bass-Toleranz“. Dies bedeutet, dass alle Musikanlagen (auch Autolautsprecher oder Musik-Boxen), zu jeder Tageszeit, grundsätzlich verboten sind. Musik darf ausschließlich über ein Smartphone abgespielt werden, da laute & basslastige Musik prinzipiell nicht gestattet ist.
12. Grillen
Offene bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Campingplatz nicht gestattet. Das Betreiben zugelassener Holzkohlegrill mit einer Bodenfreiheit von ca. 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste gestattet. Bei längeren Trockenperioden ist das Feuermachen nicht gestattet.
13. Rücktritt durch den Campinggast
Der Campinggast kann jederzeit mittels schriftlicher oder telefonischer Erklärung gegenüber dem Campingplatzinhaber dessen Rücktritt von dem Campingvertrag erklären. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Campinginhaber. Tritt der Campinggast von dem Campingvertrag zurück, kann der Campingplatzinhaber folgende angemessene Entschädigung verlangen (siehe Punkt 3).
14. Rücktritt durch den Platzinhaber
Der Campingplatzinhaber kann von dem Campingvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Campinggast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Campingplatzinhaber berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
15. Haftung
Der Campingplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- und Stromversorgung entstehen, sowie die Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen (auch Spielplatz) oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außerhalb des Campingplatzes befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Campingplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Campinggastes. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten.
16. Preise
Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzinhabers.
Der Mietpreis ist per Überweisung bei Vorkasse oder vor Ort, vor Abreise, in bar zu zahlen.
17. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
18. Salvatorische Klausel
Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
19. Schlussbestimmungen
Der Campinggast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt bei Buchungsanfrage die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Camping Halft GbR genannt Campingplatz Happach
53783 Eitorf – Stand: Oktober 2021
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